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               Revision Ortsplanung der Gemeinde Fischingen

  

Die Abstimmung vom 13. Dezember 2020 hat ergeben: 316 Nein gegen 430 Ja   

 

Die 316 Nein-Stimmen die sich informierten über Gespräche, Facebook, oder Homepage,

sind ein eindeutiges Zeichen das viele Stimmbürger nicht einverstanden sind mit der Revision Ortsplanung.

Hiermit bedanken wir uns bei Allen die uns unterstützen und sich für eine weiterhin wertvolle Landschaft einsetzen.

Wir von der IG-Oberwangen Hinterdorf bleiben dabei:

 

Nein zum verdichteten Überbauen am Siedlungsrand !

 

Keine Ausdehnung der Bauzonen an den Siedlungsrändern

 

Drohnenflug über das betroffene Gebiet. 22.11.2020 13.17 Uhr, Man beachte den Schatten der Bäume.

Die Häuser auf der Östlichen Seite unterhalb des neu umgezonten Baulandes " Mit Bänder markiert" werden nach dem Bebauen keine Sonne mehr abbekommen,

 da sie voll im Schatten sein werden. Die Wohnqualität der alten bestehenden Häuser wird stark gemindert, was laut Aflage des Kantons bei der Revision vermieden werden soll.

Überlagerte Bilder von Grundbuchamt Zonenplan Baulinienplan, Revision von neuem Ortsplan, und neuem Drohnenbild stellen die Situation dar.

Wir empfehlen die Ablehnung des neuen Zonenplans.

Gründe:

Der neue Zonenplan ist abzulehnen, weil:

 - Einsprachen zu umstrittenen Parzellen noch nicht vollständig und rechtgültig behandelt worden sind.

- der neue Zonenplan gegen das Ziel des Raumplanungsgesetzes verstösst, die innere Verdichtung der Siedlung zu fördern, statt an der Rändern der Siedlungsfläche Bauflächen abzutauschen.

 - die Eigentümer- und Bauherrschaft Brühwiler beim Kauf der Parzelle von Staibles Erben über die alten Baulinien im Bild waren, sonst hätten der Gemeinderat die Baulinien zugunsten des Gestaltungsplans nicht aufheben müssen.

 - der Baulinienverlauf auf der Parzelle 1748 aus dem Jahre 1984 nicht grundlos und ohne Gemeindebeschluss aufgehoben werden kann. (Betrifft Gestaltungsplan nicht Zonenplan)

- eine Bebauung in Richtung beeinträchtigt das angrenzende Landschaftsschutzgebiet empfindlich.

- die Firma, welche den Bauzonenplan ausgearbeitet hat und die Firma, welche den Gestaltungsplan "Sagi Oberwangen" entworfen hat, identisch sind. Interessenskonflikt zwischen privater Bauherschaft und öffentlichem Interesse (bhateam ingenieure ag, Frauenfeld,) Siehe auch Pressebericht.

- der revidierte Ortsplan sieht vor, aus der Dorfzone am Rande der Gemeinde in das Seitenthal eine Fläche mit  verdichtetem Überbauen zu ermöglichen. So ist ein Bauvollumen möglich, welches auf engem Raum,  mehr Wohneinheiten ermöglicht als bisher möglich war.

Zur Zeit sind in Oberwangen-Dorf, Sägestrasse 20 Wohneinheiten. Geplant (28) Areal Sägerei sind es jetzt bereits schon. Wir sind der Meinung das dies schon zuviel ist um das Ortsbild zu wahren.

Zeitungsartikel in der Thurgauerzeitung am 25.11.2020

 

So sieht die schon vorgestellte Überbaung Sägistrasse Ost, ohne verdichtetes bauen geblantes bauen bereits jetzt schon aus.

Danach ist noch mehr möglich. 28 Wohnungen. An der Sägistrasse sind zurzeit 20 Wohnungen. Also das schon mehr wie eine Verdoppelung.

Oberwangen Dorf
Historisches Luftbild aus 1300 m von Walter Mittelholzer von 1931.
1. Ist  Dorfzone  Der richtplan sieht für das gebiet Erneuerungs und Verdichtungspotenzial vor.
2. Bauzonenverschiebung  1061 m2
3. Nahegelegenes Naturschutzgebiet mit einzigartiger Flora und Fauna in der Gemeinde.
Natur und Landschaft

Störende Eingriffe sind zu verhindern.

Was hier definitiv nicht der Fall ist.
Auf diesem Grundstück war schon mal ein Überbauungsplan an der Gemeindeversammlung. Vor 8-10 Jahren wurde die Einzonung  verhindert,  durch das Verwaltungsgericht Thurgau (Weinfelden) aufgrund Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Verfahrensfehler durch die Politische Gemeinde, Gesamtschau wurde nicht gemacht und Totalrevision nicht abgewartet)

 

 

Mit dem Neuen Ortsplan, wird durch die Bauzonenverschiebung dieses Land zur neuen Bauzone gemacht.
Laut der Kantonalen Auflage sind keine Bauzonenerweiterungen ausserhalb der Siedlungs - begrenzungslinie vorgesehen.
Dies ist eine mögliche Bauzonenverschiebung. Für uns jedoch wird Landwirtschaftsland zum Bauplatz, was nach uns, den Grundsatz des
Kantons definitiv verletzt.
Das Gebiet hat viel Wasserdruck und ist nur von der Sägestrasse her erschlossen. Um verdichted zu überbauen sollten Abgrabungen  zurückhaltend angewendet werden, was hier nicht möglich sein wird.
Der Hang wird auf der Gefahrenstuffen - Karte als Rutschgefärdet ausgewiesen.
Hang dieser Bauzone   
Bei der Überlagerung ist zu sehen das diese Parzelle noch grösser wird, wie es bereits mit Bändern markiert ist.
Vorgaben des Kantons!
Richtpland: Nicht Grundeigentümmer verbindlich.
Kein Bestandteil vom Zonenplan. (Aussage Gemeinde Fischingen)
Blau Umgrenzt das neu  vorgeschlagene verdichtetes Bauen am Siedlungsrand.
Legende
Ausgleichflächen
Enwicklung von 1984 bis heute.
Die Siedlungsbegrenzungslinie von damals wird hier eindeutig übertreten.
Der Gesamtüberbauungsplan ist laut Aussage vom Kanton überprüft worden.
Durch den neuen Zonenplan 1995 wurde die Bauzone ausgeweitet in Richtung Süden.
Das Ausmaas mit Kartenüberlagerung dargestellt. Hier sieht man gut wie aus der Dorfzone ein verdichtetes bauen über die Siedlungsbegrenzungslinie ( Baulinie von 1984 ) hinaus in die Landwirtschaft hinaus mit dem revidierten Ortsplan ermöglicht wird.
Die Siedlungsbegrenzungslinie ( Baulinie) von 1984
   
   
 
Flächengleiche verlagerung für bessere Nutzung.

Land ausserhalb der Baulinie wird zu Bauland mit verdichtungspotenzial." Flächengleich "?
   
Es sind immer noch Einsprachen hängig obwohl die Bevölkerung schon Stimmzetel brieflich einsenden können.
   
   
Oberwangen vor ca.60 Jahren
Oberwangen Heute
Das Ziel wird hier nicht angestrebt:

- 50 Wohnungen ergeben etwa 70 -100 Autos welche über die Sägestrasse eine Zufahrt haben, Was die Wohnqualität massiv verschlechtert. 49 Parkplätze sind schon in der Tiefgarage in der Überbauung Sägestrasse Ost geplant ( ohne das verdichtete überbauen ).
- Keine gute ÖV-Erschliesung.
- Die Gemeindestrucktur und das Erscheinungsbild wird massiv verändert, lässt das verdichtete Überbauen etwa 50 Wohnungen zu, was mehr sind wie im Ganzen Hinterdorf jetzt sind. Verdichtetes Bauen lässt 3 Meter höhere Gebäude zu wie es zuvor war.
Panoramabild vom Tanzapfenland Oberwangen -Hinterdorf im Vordergrund.
Zonenplan 1984 genehmigt.   
Original von 1984 und der heutige Zonenplan von 1994.
Wiso ist das letzte Haus und der Südliche Teil des alten Sägewerks plötzlich in der Bauzone?
Wehr hat das damals bestimmt?
Wer hat dadurch einen Mehrwert?
Wurde damals einen Flächenabtausch gemacht?

Fragen auf die wir gerne fundierte Antworten hätten.
 
Zonenplan von  (1995) wie er zurzeit vorliegt  
   
Überbauungsplan in Dorfzone 2 Sägestrasse Ost
   
  Planungsgebiet Sägestrasse Ost